KFW Förderung
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt
für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einsparung von CO2 noch stärker im Fokus
Die Bundesregierung ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.
Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für weniger effiziente Neubauten. Bei neuen Wohngebäuden entfällt die Effizienzhaus-Stufe 55, bei neuen Nichtwohngebäuden die Effizienzgebäude-Stufe 55 (jeweils einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse).
Das bedeutet konkret:
Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 bei Neubauten können Sie noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.
Andere Effizienzhaus-Stufen/Effizienzgebäude-Stufen sowie Gebäudesanierungen fördern wir unverändert.
Quelle: KFW.de
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